Dienstleistungen
Wir von Buchhaltung Komplett übernehmen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung gemäß § 6 Nr. 3 und § 6 Nr. 4 StBerG, Sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Sie.
Wir von Buchhaltung Komplett übernehmen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung gemäß § 6 Nr. 3 und § 6 Nr. 4 StBerG, Sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Sie.
Um auch im Laufe eines Geschäftsjahres immer die Übersicht über Ihre Finanzen und Zahlungsströme zu haben, unterstützen wir Sie fachkundig bei der Sortierung von Belegen inklusive der Prüfung auf Vollständigkeit, kontrollieren Ihre Rechnungen und Kontieren alle Belege kompetent.
Dabei haben wir selbstverständlich Ihre Fristen und Termine immer im Blick.
Sie können sich also beruhigt um Ihr Kerngeschäft kümmern, während wir Ihre Buchhaltung erledigen.
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