Dienstleistungen
Wir von Buchhaltung Komplett übernehmen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung gemäß § 6 Nr. 3 und § 6 Nr. 4 StBerG, sowie die lohn und Gehaltsabrechnung für Sie.
Wir von Buchhaltung Komplett übernehmen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung gemäß § 6 Nr. 3 und § 6 Nr. 4 StBerG, sowie die lohn und Gehaltsabrechnung für Sie.
Um auch im Laufe eines Geschäftsjahres immer die Übersicht über Ihre Finanzen und Zahlungsströme zu haben, unterstützen wir Sie fachkundig bei der Sortierung von Belegen inklusive der Prüfung auf Vollständigkeit, kontrollieren Ihre Rechnungen und Kontieren alle Belege kompetent.
Dabei haben wir selbstverständlich Ihre Fristen und Termine immer im Blick.
Sie können sich also beruhigt um Ihr Kerngeschäft kümmern, während wir Ihre Buchhaltung erledigen.
– Erfassung, Buchung und Kontieren der laufenden Geschäftsvorfälle nach den gesetzlichen Bestimmungen des Steuerberatergesetzes (§ 6 Abs. 3 und 4 StBerG)
– strukturierte Archivierung Ihrer Unterlagen
– Führen des Kassenbuchs
– Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen und Bankbelege
– Technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials
– Übertragung der Buchungsdaten über entsprechende Schnittstellen an Steuerberater zum Zwecke der ordnungsgemäßen elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie zur Erstellung der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen
– Abstimmung und Besprechung der Monats- und Qartalsabschlüsse mit Ihnen.
Senden Sie uns Ihre Anfrage direkt zu oder fordern Sie ein unverbindliches und kostenloses Angebot an!
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